Ein Palästinenser klagt gegen Waffenlieferungen nach Israel, doch das Bundesverfassungsgericht sieht keine Zuständigkeit – und verweist auf Bündnisfähigkeit und Sicherheitsinteressen. Dabei soll es die Exekutive kontrollieren, nicht die Staatsräson hüten.
Die Empörung der liberalen Öffentlichkeit über Friedrich Merz’ »Stadtbild«-Aussage dient lediglich der Selbstvergewisserung: Sie wahrt das Bild einer Gesellschaft, die sich für aufgeklärt und feministisch hält und die eigene Gewalt lieber ausblendet.
Der »Frieden«, den Trumps 20-Punkte-Plan
verspricht, ist die Fortsetzung des Krieges mit ökonomischen
Mitteln. Anstelle von Selbstbestimmung erhalten die Palästinenser
technokratische Fremdverwaltung und das Recht auf Sicherheit gilt nur
für Israel.
Israel attackiert die Global Sumud Flotilla, doch die Bundesregierung verweigert ihre Schutzpflichten gegenüber den deutschen Zivilpersonen an Bord. Damit stellt sie geopolitische Loyalität über Völkerrecht und Grundgesetz.