Inzwischen besteht kaum noch ein Zweifel: Nach anderthalb Jahren der exzessivsten Militäroffensive des 21. Jahrhunderts verdichten sich die Anzeichen, dass Israel in Gaza einen Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung begeht – mit deutscher Unterstützung. Und doch scheint der berühmte Satz des Philosophen Ludwig Wittgenstein »Wovon man nicht sprechen kann, darüber muss man schweigen« in diesem Zusammenhang ins Gegenteil verkehrt. In der deutschen Debatte über Gaza gilt: Wovon inzwischen sehr viele sprechen, darüber sollte man besser schweigen.
Zwar steht das Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) im Verfahren gegen Israel noch aus. Doch die Einschätzungen zahlreicher Menschenrechtsorganisationen und die Realität vor Ort zeichnen ein zunehmend eindeutiges Bild. Demnach erfüllt das militärische Vorgehen Israels in Gaza längst jene Kriterien, die der polnisch-jüdische Jurist und Holocaust-Überlebende Raphael Lemkin einst zur Definition des Verbrechens Völkermord formulierte: ein koordinierter Plan verschiedener Maßnahmen, der auf die Zerstörung der wesentlichen Lebensgrundlagen nationaler Gruppen abzielt. Inspiriert von dieser Definition verabschiedeten die Vereinten Nationen 1948 die Völkermord-Konvention – mit Bezug auf die Absicht, »eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten«.
Auf dieser Grundlage erklärte Amnesty International im Dezember 2024, Israel begehe in Gaza einen Völkermord. Kurz darauf sprach das European Center for Constitutional and Human Rights von einer »rechtlich fundierten Argumentation« für diesen Vorwurf. Auch Human Rights Watch legte einen Bericht vor, in dem insbesondere das vorsätzliche Vorenthalten von Wasser als völkermörderischer Akt gewertet wird. Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen und Forensic Architecture kamen in ihren Analysen zu ähnlichen Ergebnissen: Auch sie sprechen von Völkermord.
»In Gaza wurde nahezu jede Person zum ›legitimen‹ Ziel erklärt – auch israelische Geiseln in Gefangenschaft der Hamas.«
Menschenrechtsorganisationen vor Ort berichteten spätestens seit Oktober 2024 von Anzeichen ethnischer Säuberung in Gaza durch die israelische Armee – vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung des sogenannten »generals’ plan«. Dieser sah die Zwangsvertreibung der palästinensischen Bevölkerung nördlich des Netzarim-Korridors vor. In der Genozid-Forschung gilt als etabliert: Derartige Zwangsvertreibungen schaffen häufig erst die Bedingungen, unter denen die teilweise oder vollständige Zerstörung einer Bevölkerungsgruppe möglich wird.
Bedurfte es all dieser Berichte, um angesichts der Lage in Gaza die Alarmsignale ernst zu nehmen? Eigentlich nicht. Bereits im Januar 2024 ließ der IGH mit einer Mehrheit von vierzehn zu zwei erkennen, dass ein Anfangsverdacht auf Völkermord besteht. Zu diesem Zeitpunkt hatten renommierte Genozid-Forscher wie Raz Segal, Omer Bartov, Nadera Shalhoub-Kevorkian und Amos Goldberg bereits vor einem Völkermord in Gaza gewarnt.
Der IGH forderte Israel damals zu Maßnahmen im Sinne der UN-Völkermord-Konvention auf – darunter die Bestrafung der Aufstachelung zum Völkermord sowie die Sicherstellung humanitärer Hilfe für die Bevölkerung in Gaza. Weitere solcher Anordnungen folgten im März und im Mai. Von israelischer Seite wurden sie weitgehend ignoriert. Stattdessen zerstörte das israelische Militär – unter aktiver Mitwirkung deutscher Rüstungsexporte – Krankenhäuser, Universitäten, UN-Einrichtungen und große Teile der zivilen Infrastruktur. Ein reguläres Leben in Gaza ist heute de facto unmöglich.
Recherchen des Journalisten Yuval Abraham im +972 Magazine belegen: Selbst bei Angriffen auf rangniedrige Hamas-Mitglieder kalkulierte Israels Militär – gestützt auf KI-Zielauswahl – bewusst hunderte zivile Opfer ein. Sprich: In Gaza wurde nahezu jede Person zum »legitimen« Ziel erklärt – auch israelische Geiseln in Gefangenschaft der Hamas. Palästinensische Journalistinnen und Journalisten dokumentieren diese Gewalt unter Lebensgefahr – trotz gezielter Tötungen von Medienschaffenden durch Israel. UN-Mitarbeiter und Sanitäter, offenbar ebenfalls gezielt getötet, werden aus Massengräbern geborgen. Es mangelt nicht an Bildern dessen, was in Gaza geschieht.
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen
Auf politischer Ebene jedoch verhallten die Warnungen weitgehend. Zwar hat sich das öffentliche Bild Israels im Westen gewandelt – vor allem in den Augen einer jüngeren Generation, die mitverfolgt, wie Forderungen nach Rechenschaft und einem Ende wahlloser Tötungen folgenlos bleiben. Das internationale Recht wirkt auf viele zunehmend wie eine leere Beschwörungsformel: ein Prinzip mit selektiven Anwendungsbereichen und kaum durchsetzbaren Konsequenzen.
»Die deutsche Debatte hat sich von völkerrechtlichen Grundsätzen weit entfernt.«
Deutschland spielt in diesem Kontext eine zentrale Rolle – nicht nur, weil es Israel diplomatisch und rhetorisch verteidigt, sondern auch, weil es weiterhin Waffen und Rüstungsgüter liefert. Zugleich macht es die Kritik an der israelischen Regierung innenpolitisch immer mehr zum Prüfstein seiner Migrations- und Asylpolitik.
Wie verzerrt das Verständnis von internationalem Recht in der deutschen politischen Rhetorik sein kann, zeigte eine Bundestagsrede von Außenministerin Annalena Baerbock im Oktober 2024 – über ein Jahr nach Beginn der israelischen Offensive. Wenige Tage zuvor war das Schicksal des zwanzigjährigen Palästinensers Shaban al-Dalou bekannt geworden: Er verbrannte infolge eines israelischen Angriffs auf den Innenhof eines Krankenhauses bei lebendigem Leib – gefesselt an ein Krankenbett.
PAYWALL
Baerbock erklärte: »Wenn Hamas-Terroristen sich hinter Menschen, hinter Schulen verschanzen, können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren, weil Terroristen diesen missbrauchen.« Dieses standardisierte Argumentationsmuster zeigt exemplarisch, wie weit sich die deutsche Debatte von völkerrechtlichen Grundsätzen entfernt hat – und wie gering das Gewicht ist, das die Bundesregierung dem humanitären Völkerrecht hier beimisst.
Auch die Beantragung von Haftbefehlen gegen Israels Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Joaw Galant durch Chefankläger Karim Khan am Internationalen Strafgerichtshof markierte eine völkerrechtlich unmissverständliche Einordnung von Israels Krieg in Gaza. Parallel beantragte Khan Haftbefehle gegen inzwischen getötete Hamas-Funktionäre. In beiden Fällen lautete der Vorwurf: mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Reaktion der Bundesregierung folgte prompt. In einer Amicus-Curiae-Stellungnahme – einem Gutachten Dritter – stellte sich Deutschland de facto hinter Israel. Das Schreiben trug dazu bei, die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu verzögern. Die Argumentation: Nach dem Grundsatz der Komplementarität müssten nationale Ermittlungen Vorrang haben. Israels Justiz solle demnach zunächst selbst prüfen, ob gegen die eigene Regierung ermittelt werden müsse, bevor der IStGH tätig werden dürfe.
CDU-Chef Friedrich Merz verschärfte die deutsche Haltung später weiter: Kurz nach der Bundestagswahl lud er Premierminister Netanjahu demonstrativ nach Deutschland ein – ein symbolischer Akt, der weithin als Zurückweisung der Zuständigkeit des IStGH und internationaler Rechenschaftspflichten verstanden wurde.
All dies, obwohl völkerrechtswidriges Vorgehen Israels längst umfassend dokumentiert war – von der systematischen Bombardierung sogenannter »sicherer Zonen« bis zur gezielten Aushungerung der Zivilbevölkerung – und obwohl Menschenrechtsorganisationen wie Yesh Din wiederholt darauf hingewiesen hatten, dass eine ernsthafte juristische Aufarbeitung durch die israelische Justiz nicht zu erwarten sei, erst recht nicht während laufender Kriegshandlungen.
Universalismus nur für uns
Dass der Vorwurf eines Völkermords gegen Israel in Deutschland auf Widerstände stößt, liegt nicht allein an der deutschen Staatsräson. Immer wieder stellt sich in Deutschland die Frage, ob und bis wohin eine vergleichende Einordnung historischer Verbrechen legitim sei – und ab welchem Punkt sie in Gleichsetzung oder Relativierung umschlägt.
»Das Framing von Israels militärischer Reaktion als ›Selbstverteidigung‹ wirkt aus heutiger Sicht geradezu grotesk.«
In den 1980er Jahren war es bekanntlich der Sozialphilosoph Jürgen Habermas, der sich gegen Versuche rechtskonservativer Historiker wie Ernst Nolte wandte, die NS-Vernichtungspolitik als bloße Reaktion auf den Bolschewismus zu deuten – und so zu relativieren. Habermas insistierte auf der Singularität des Holocaust. Diese Setzung ist bis heute prägend für den deutschen Umgang mit Geschichte und Verantwortung.
So richtig diese Setzung mit Blick auf den Holocaust ist – in ihrer Absolutheit wirkt sie kaum mit universellen Maßstäben vereinbar. Bereits im sogenannten zweiten Historikerstreit vor knapp drei Jahren zeigte sich, wie schnell die Vorsicht vor Relativierung in einen Abwehrmechanismus umzuschlagen drohte. Konservative wie liberale Intellektuelle reagierten scharf, als Holocaust-Forscher wie Michael Rothberg und andere eine multiperspektivische Erinnerungskultur unter Einbeziehung deutscher Kolonialverbrechen forderten.
Vor diesem Hintergrund wird die Erwägung, Israel könnte in Gaza einen Völkermord begehen, schnell als unzulässig zurückgewiesen. Besonders deutlich wurde das im November 2023 – als bereits Zehntausende in Gaza durch israelische Bomben getötet worden waren. Damals veröffentlichte das Frankfurter Forschungszentrum Normative Orders ein Statement unter dem Titel »Grundsätze der Solidarität«. Darin hieß es: »Bei aller Sorge um das Schicksal der palästinensischen Bevölkerung verrutschen die Maßstäbe der Beurteilung jedoch vollends, wenn dem israelischen Vorgehen genozidale Absichten zugeschrieben werden.« Zu den Unterzeichnern zählte auch Jürgen Habermas.
Die Debatte über einen möglichen Völkermord in Gaza wird zusätzlich dadurch erschwert, dass Israels Kriegshandlungen als Reaktion auf Terror während des Angriffs der Hamas und anderer Gruppen vom 7. Oktober 2023 erfolgten. Dass es sich bei der Tötung von Zivilistinnen und Zivilisten und den darauffolgenden Geiselnahmen um schwere Kriegsverbrechen handelte, steht außer Frage. Doch in der deutschsprachigen Berichterstattung wurde Israels militärische Reaktion augenblicklich als »Selbstverteidigung« gerahmt – ein Framing, das aus heutiger Sicht geradezu grotesk wirkt. Dennoch wird es weiterhin bemüht, von Alt-Bundeskanzler Olaf Scholz genauso wie von Friedrich Merz.
Der Begriff des Völkermords wird in der deutschen Öffentlichkeit oftmals als sprachlicher Maximalismus verhandelt – als Vokabel, die fast ausschließlich NS-Verbrechen reserviert sei. Mit diesen hat Israels Vorgehen in Gaza nichts zu tun. Gleichzeitig zeigt sich die deutsche Öffentlichkeit offen für die Anerkennung anderer Völkermorde. Etwa den Völkermord an der jesidischen Gemeinschaft durch den IS, an den Rohingya in Myanmar oder den Völkermord von Srebrenica während des Bosnienkriegs 1995. Auch in letzterem Beispiel diente der Verweis auf Selbstverteidigung dazu, Gewalt zu legitimieren.
»Die Bundesregierung spricht von Verantwortung – und meint Imagepflege. Sie spricht von Erinnerung – und meint Opportunismus.«
Nicht minder relevant, und doch oft übersehen, ist der Völkermord an Ovaherero und Nama im heutigen Namibia. Zwischen 1904 und 1908 reagierten deutsche Kolonialtruppen mit extremer Gewalt auf den Aufstand der indigenen Bevölkerung gegen die koloniale Herrschaft. Tausende wurden in die Wüste getrieben, wo sie verdursteten. Überlebende landeten in Arbeitslagern, wo Zwangsarbeit und Entbehrung sie töteten. Die deutsche Besatzungsmacht rechtfertigte ihr Vorgehen als Selbstverteidigung.
Vor dem Hintergrund des südafrikanischen Verfahrens gegen Israel vor dem IGH übte Namibia scharfe Kritik an der deutschen Haltung. Auslöser war die Ankündigung der Bundesregierung, sich als Drittpartei aufseiten Israels einzubringen. Der damalige namibische Präsident Hage Geingob warf Deutschland vor, den eigenen Völkermord an Ovaherero und Nama weder aufgearbeitet noch Reparationen geleistet zu haben.
Nach uns die Sintflut
Die systematische Zerstörung der Lebensgrundlagen in Gaza ist eine Realität, die sich nicht dauerhaft verdrängen lässt. Früher oder später wird sich die deutsche Gesellschaft ihrer Mitverantwortung stellen müssen.
Auch außenpolitisch steht viel auf dem Spiel: In einer Welt, in der sich das transatlantische Bündnis weiter auflöst und sich globale Machtverhältnisse verschieben, untergräbt das moralische Versagen der Bundesregierung im Umgang mit Gaza ihre eigene Handlungsfähigkeit. Wer Menschenrechte und internationales Recht nur selektiv verteidigt, verliert an Glaubwürdigkeit. Die viel beschworene »regelbasierte Ordnung« verliert ihren Anspruch, wenn offenkundig mit zweierlei Maß gemessen wird.
Derzeit deutet kaum etwas darauf hin, dass sich der deutsche Kurs unter Merz ändern wird – im Gegenteil. Der CDU-Vorsitzende hat deutlich gemacht, dass er Israels Vorgehen nicht nur politisch, sondern auch mit aufgestockter Rüstungskapazität unterstützen will. Die deutsche Staatsräson, die unter Scholz und Baerbock in der Unterstützung schwerster Kriegsverbrechen mündete, droht unter Merz zur außenpolitischen Drohgebärde zu werden – mit Abschreckungspotenzial weit über Israel und Palästina hinaus.
Dass ausgerechnet die sogenannte Fortschrittsregierung – angetreten mit dem Anspruch einer feministischen Außenpolitik – Israels Vorgehen in Gaza politisch mitgetragen hat, sollte zu denken geben. Die politische Zukunft Deutschlands verspricht in dieser Frage keine Umkehr, sondern eine Verschärfung. Um ihr begegnen zu können, müssen wir wissen, wovon wir sprechen – und benennen, was ist.
Wer den Begriff »Völkermord« nur dort gelten lässt, wo er historisch weit genug zurückliegt – oder wo er politisch nicht aneckt –, reduziert das Völkerrecht zur bloßen Staffage. Die Bundesregierung spricht von Verantwortung – und meint Imagepflege. Sie spricht von Erinnerung – und meint Opportunismus. Wer heute über Gaza schweigt, wird sich morgen fragen lassen müssen, was dieses Schweigen mitermöglicht hat.