Im November 2023 wandte sich der deutsche Vizekanzler Robert Habeck an die Musliminnen und Muslime im Land. Im Zeichen des Gaza-Kriegs erklärte er, dass sie zwar einen Anspruch auf Schutz vor rechtsextremer Gewalt hätten, sich aber auch klipp und klar von Antisemitismus distanzieren müssten, damit sie »diesen Anspruch auf Toleranz nicht unterlaufen«. Der Grünen-Politiker drohte also über 5 Millionen Menschen mit dem Entzug ihrer Sicherheit und Religionsfreiheit, sofern sie keinen deutlichen Beweis ihres Wohlwollens darbringen. Das ist besonders zynisch, wenn man bedenkt, dass nach dem 7. Oktober 2023 nicht nur antisemitische, sondern auch antimuslimische Hassverbrechen zugenommen haben. Dies geht aus einem Lagebericht der Organisation CLAIM aus dem vergangenen Jahr hervor.
Nach dem islamistischen Anschlag in Mannheim im Mai 2024 sprach der Finanzminister Christian Lindner auf X (ehemals Twitter) von »falscher Toleranz«. Worin jene genau bestehen soll, erläuterte er nicht. Doch speziell im Zusammenhang mit dem Islam werden häufig genau diese oder ähnliche Worte gewählt – nicht nur in der Politik, sondern auch in den Medien, bei Expertinnen und Experten oder anderen Personen des öffentlichen Lebens. Man zeichnet das Bild einer wilden, ungezügelten Religion, die sich zu einer staatszersetzenden Gefahr entwickeln könnte. Daher müsse ihre Entfaltung beobachtet und reguliert und ihre Freiheit im Notfall beschränkt werden.
»Im Römischen Reich wurden Christen, die sich dem Kaiserkult widersetzten, verfolgt.«
Das alles ist Ausdruck eines Misstrauens gegenüber der muslimischen Religionsgemeinschaft, das nicht erst mit dem 7. Oktober oder dem Anschlag in Mannheim entstand. Schon seit Jahren werden Säkularismus und Sicherheitsbedenken missbraucht, um diese eine Glaubensgemeinschaft anzugreifen – unter dem Vorwand, die Souveränität des Staates zu schützen. Dabei wird die Legitimität gewisser Ausdrucksformen dieser Religion wiederholt infrage gestellt: Kopftücher, Minarette, Halal-Schlachtung, Fasten und so weiter. Dinge, die eigentlich von der Religionsfreiheit gedeckt sein sollten, werden in Debatten um einen staatsgefährdenden »politischen Islam« hineingezogen. Dieses Muster, bestimmte Religionsgemeinschaften auszusondern und sie mit Misstrauen zu belegen, ist nicht neu. Im Gegenteil, es ist antik.
Toleranz als Gnadenakt
Schon das Römische Reich gewährte verschiedenen Glaubensgemeinschaften religiöse Toleranz und Freiheit, die jedoch an eine Treue zum Staatskult gebunden war. So wurden Christen, die sich dem Kaiserkult widersetzten, verfolgt. Verdächtige wurden dazu genötigt, als Treuebeweis Opfer vor dem Bild des Kaisers darzubieten. Auch im mittelalterlichen Islam erhielten Angehörige von »Buchreligionen« wie Christen und Juden eine gewisse Freiheit, mussten jedoch Abgaben zahlen und galten als Bürger zweiter Klasse.
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Religion galt über Jahrhunderte nicht als Privatsache, sondern als integraler Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung. Sie formte die Gesetze und die Herrschaftsstrukturen. In der Folge mussten konkurrierende Glaubenskonzepte als Bedrohung empfunden werden. »Toleranz« war damals kein Recht, sondern eine staatliche Gnade, die unter Vorbehalt gewährt wurde und jederzeit wieder entzogen werden konnte.
Mit der Aufklärung und dem Säkularismus änderte sich das. Der Glaube wurde zur Privatsache erklärt, Religionsfreiheit zum fundamentalen Recht. Doch selbst die Aufklärer sahen Grenzen: Der Vater des Liberalismus, John Locke, argumentierte in seinem berühmten Brief über die Toleranz von 1689, dass bestimmte Religionen – wie der Katholizismus und der Islam – die staatliche Ordnung gefährden könnten. Katholiken, so Locke, seien dem Papst loyal, Muslime dem Kalifen. Die historischen Erfahrungen der Religionskriege prägten sein Denken und das der damaligen europäischen Eliten. Religionsfreiheit sollte vor allem die Spannungen innerhalb des Christentums – teilweise auch nur innerhalb des Protestantismus – mindern. Nicht-christliche Gruppen, wie Juden, wurden erst nach und nach in diese Freiheit einbezogen.
Trotz dieser Einschränkungen machte der Säkularismus einen gewaltigen Unterschied: Religion war nicht mehr nötig, um staatliche Macht zu legitimieren, und Staaten begannen, sich als Nationalstaaten zu begreifen. Doch das Erbe jahrhundertelanger religiöser Prägung bleibt bis heute spürbar. In säkularen Gesellschaften wie Deutschland pochen rechte Akteure bis heute auf das »christliche Erbe« Europas und räumen dem Christentum einen Sonderstatus ein. Gleichzeitig wird die Fremdheit des Islams betont – oft nach alten Mustern, etwa indem man fragt, wie viel »Toleranz« ein Staat gewähren sollte.
Politische Türme und Tücher
Im Jahr 2007 flammte mit dem Schweizer »Minarettenstreit« eine hitzige Debatte über Religionsfreiheit und staatliche Neutralität auf. Die rechtspopulistische Schweizer Volkspartei (SVP) lancierte zusammen mit der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) eine Volksinitiative, um den Bau von Minaretten zu verbieten. Zwei Jahre später stimmte eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für das Bauverbot – ein Symbol der Ablehnung eines religiösen Bauwerks, das als »politisches Machtsymbol« interpretiert wurde.
»Einige Christinnen und Jüdinnen tragen aus Glaubensgründen lange Röcke – müsste das ebenso verboten werden?«
Die SVP argumentierte, Minarette seien weder ein notwendiger Bestandteil von Moscheen noch rein religiöse Bauwerke, sondern Ausdruck eines Islam, der Staat und Religion untrennbar verbinde und somit der säkularen staatlichen Ordnung widerspreche. Zur Unterstützung ihrer Position zitierte die SVP die Turkologin Ursula Spuler-Stegemann: Eine Moschee sei, anders als eine Kirche, kein bloß sakraler, sondern auch ein politischer Raum. Dass Kirchen historisch ebenso als politische Räume dienten und die Geschichte des Christentums auch in der Schweiz eine Verflechtung von Religion und Staat kannte – man denke an die Theokratien von Calvin in Genf oder Zwingli in Zürich –, wurde konsequent ignoriert.
Die Kontroverse zeigt, wie vermeintliche Unterschiede konstruiert werden, um die Gleichbehandlung von Religionen infrage zu stellen. Die AfD griff später ähnliche Argumente auf und forderte ebenfalls ein Bauverbot für das »islamische Herrschaftssymbol«. Sie verweist dabei vor allem auf den Muezzinruf, der verkündet, es gäbe keinen Gott außer Allah. Dies würde im Widerspruch zum friedlichen Zusammenleben der Religionen stehen. Offenbar hat die AfD noch nie von Monotheismus gehört.
Der Minarettenstreit ist nur ein Beispiel. Ein weiteres ist die anhaltende Kopftuchdebatte. In Berlin verbot das 2005 eingeführte Neutralitätsgesetz muslimischen Lehrerinnen, mit Kopftuch zu unterrichten. Bundesarbeits- und Verfassungsgericht urteilten jedoch, dass ein pauschales Verbot nicht rechtens ist. Dennoch fordert der stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Falko Liecke eine Reform des Gesetzes und ein erneutes pauschales Verbot, da das Kopftuch aus seiner Sicht ein potenzielles Symbol des »politischen Islam« sei – einer staatsgefährdenden Ideologie. Welche »religiösen« Symbole würde ein solches Gesetz noch betreffen? Einige Christinnen und Jüdinnen tragen aus Glaubensgründen lange Röcke – müsste das ebenso verboten werden?
»Auch die Religionskritik muss selbstverständlich geschützt werden.«
Vielfalt kann auch Ausdruck von Neutralität sein, wenn alle Lehrenden die Freiheit genießen, ihre etwaigen religiösen Überzeugungen zu zeigen, ohne dass dies als Missionierung verstanden wird. Zum anderen wird das Kopftuch aber auch zu einem »politischen« Symbol erklärt. Es wird mit einer ideologischen Bedrohung verknüpft und die Frauen, die es tragen, geraten unter Verdacht. Mit dem Ablegen des Kopftuchs sollen die Lehrerinnen ihre Loyalität zum Staat bekunden. Ein solches forciertes Treuebekenntnis hat nichts mit staatlicher Neutralität zu tun.
Wo die Religionsfreiheit aufhört
Selbstredend hat Religionsfreiheit auch in einer säkularen Gesellschaft ihre Grenzen. Jedes Recht und jede Freiheit hat solche. Spätestens dort, wo die Freiheit von dritten gefährdet wird, ist Schluss. Religiöse Autoritäten können so nicht gegen den Willen einer Frau über ihren Körper bestimmen. Auch bei sexueller Freiheit hat die religiöse Herrschaft kein Mitspracherecht. Denn natürlich beinhaltet Religionsfreiheit auch die Freiheit von Religion, die »negative Religionsfreiheit«. Und auch die Religionskritik muss selbstverständlich geschützt werden. Und zwar ist sie nicht nur von der negativen, sondern auch von der positiven Religionsfreiheit gedeckt. Denn auch innerhalb der Religion wird Kritik an Glaubenskonzepten geübt.
Jede Form der Macht und Herrschaft gehört kritisiert. Wenn der Staat oder politische Akteure bestimmte Gruppen als Feinde markieren, wenn einzelne Religionsgemeinschaften als »gefährlich« oder »andersartig« dargestellt werden, dann müssen auch hier Grenzen aufgezeigt werden. Mit der Repression gegen pro-palästinensischen Aktivismus im Namen der »Staatsräson« hat der bereits seit längerem anhaltende Generalverdacht gegen muslimisch-stämmige Menschen eine neue Dimension erreicht. Grundrechte, wie die Religionsfreiheit, sollen letzten Endes vor allem Minderheiten schützen, damit sie eben nicht auf die »Gnade« eines Staates angewiesen sind. Zu solch einem ungewissen Gnadenakt, wie in archaischen Zeiten, darf die Religionsfreiheit nie wieder werden.